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Das bringt das Pflegestärkungsgesetz II

Das bringt das Pflegestärkungsgesetz II

Jeder zweite Deutsche hat Angst, im Alter zum Pflegefall zu werden. Diese Befürchtung ist nicht unbegründet, denn im Alter steigt die Wahrscheinlichkeit, irgendwann auf Hilfe angewiesen zu sein. Im zurückliegenden Jahr erhielten mehr als 2,6 Millionen Menschen Leistungen aus der gesetzlichen Pflege­ver­si­che­rung. In diesem Jahr dürften es noch deutlich mehr werden, denn zum Jahreswechsel ist das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) in Kraft getreten. Es vergrößert den Kreis der Anspruchsberechtigten. Während bislang nur Menschen mit körperlichen Gebrechen als pflegebedürftig eingestuft wurden, haben ab 2017 auch Hilfebedürftige mit geistigen und psychischen Problemen Anspruch auf Leistungen. Das kommt insbesondere Demenzkranken und ihren Angehörigen zugute.

Wie hoch die Leistung ist, hängt jetzt davon ab, wie viel Hilfe jemand benötigt. Der Hilfebedarf wird in fünf Pflegegraden bewertet. Sie lösen die bisherigen drei Pflegestufen ab. Die Überleitung erfolgt automatisch, ohne erneuten Antrag oder ein neues Gutachten. Zudem soll niemand, der bereits Pflegeleistungen bezieht, durch die Neuregelung schlechter gestellt werden, verspricht der Gesetzgeber. Für Pflegebedürftige, die erst nach dem 1.1.2017 Pflegeleistungen beantragen, gilt das allerdings nicht in jedem Fall.

Zur Finanzierung steigt der Beitragssatz für die gesetzliche Pflege­ver­si­che­rung um 0,2 Prozentpunkte. Er beträgt jetzt 2,55 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens. Kinderlose zahlen 0,25 Prozentpunkte mehr. Zur Erinnerung: Als die gesetzliche Pflege­ver­si­che­rung im Jahr 1995 eingeführt wurde, lag der Beitragssatz gerade mal bei einem Prozent. Trotz steigender Beiträge bietet sie nur eine Grundversorgung. Die tatsächlichen Pflegekosten sind oft deutlich höher. Wie die Bertelsmannstiftung ermittelt hat, kostet professionelle Pflege je nach Region zwischen 88 Euro (Jerichower Land und Zwickau) und 153 Euro täglich (Krefeld und Köln).

 Wer nicht allein auf staatliche Leistungen angewiesen sein will, sollte privat vorsorgen, zum Beispiel mit einer zusätzlichen Pfle­ge­ren­te oder einem Pflegetagegeld. Hier gilt: Je früher der Vertrag zustande kommt, umso niedriger der Beitrag. In einigen Fällen beteiligt sich sogar der Staat, wenn auch nur mit 60 Euro im Jahr.

 



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