In 2020 gibt es folgende steuerliche Entlastungen:
- Anhebung des Grundfreibetrages von 9.168,00 Euro auf 9.408,00 Euro
- Anhebung des Kinderfreibetrages auf 2.586,00 Euro für jeden Elternteil (insgesamt 5.172,00 Euro mit Betreuungsfreibetrag 7.812,00 Euro)
Wohnungsbauprämie ab 01.01.2021:
- Erhöhung des Wohnungsbauprämiensatzes auf 10%
- Anhebung der prämienbegünstigten Einzahlungen auf 700 Euro/ 1.400,00 Euro (Aleinstehende/ Verheiratete)
- Erhöhung der Einkommensgrenzen (zu versteuerndes Einkommen im Sparjahr)
auf 35.00,00 Euro/ 70.000,00 Euro(Alleinstehende/ Verheiratete)