Die Private Krankenversicherung (PKV) bietet Beamten einen Versicherungsschutz, der auf die Leistungen der Krankenversorgungder Beamten (Beihilfe) abgestimmt ist.
Beamte und ihre Angehörigen haben die Möglichkeit, sich optimal für den Krankheits- und Pflegefall abzusichern.Die PKV ermöglicht im Rahmen der Öffnungsaktionen Beamten, Beamten auf Widerruf, Beamtenanfängern und ihren Angehörigen einen erleichterten Zugang zu einer privaten Krankenversicherung, insbesondere Personen mit Vorerkrankungen, die üblicherweise hohe Risikozuschläge erfordern oder einen privaten Krankenversicherungsschutz ausschließen können.
Die Öffnungsaktion richtet sich an Beamtinnen und Beamte mit Vorerkrankungen sowie Behinderungen.Damit können sich grundsätzlich alle neu eingestellten Staatsbediensteten unabhängig vom Gesundheitszustand privat versichern.
Dies gilt auch bereits für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf.
Die Öffnungsaktion der Privaten Krankenversicherung garantiert:
Achtung:
Den Antrag auf Aufnahme im Rahmen der Öffnungsaktion müssen Sie innerhalb von sechs Monaten nach der Verbeamtung stellen.Diese Regelungen gelten auch für Ihren Ehe- oder Lebenspartner und -partnerinnen und eigene bzw. adoptierte Kinder, sofern diesich nicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichern müssen.
Die erleichterten Bedingungen müssen nur von dem Versicherer gewährt werden, bei dem der verbindliche Erstantrag gestellt wurde.