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PKV Öffnungsklausel Beamte

PKV Öffnungsaktion Beamte

Öffnungsklausel Beamte

Die Private Kranken­ver­si­che­rung (PKV) bietet Beamten einen Versicherungsschutz, der auf die Leistungen der Krankenversorgungder Beamten (Beihilfe) abgestimmt ist.

Beamte und ihre Angehörigen haben die Möglichkeit, sich optimal für den Krankheits- und Pflegefall abzusichern.Die PKV ermöglicht im Rahmen der Öffnungsaktionen Beamten, Beamten auf Widerruf, Beamtenanfängern und ihren Angehörigen einen erleichterten Zugang zu einer privaten Kranken­ver­si­che­rung, insbesondere Per­sonen mit Vorerkrankungen, die üblicherweise hohe Risikozuschläge erfordern oder einen privaten Kranken­ver­si­che­rungsschutz ausschließen können.

Die Öffnungsaktion  richtet sich an Beamtinnen und Beamte mit Vorerkrankungen sowie Behinderungen.Damit können sich grundsätzlich alle neu eingestellten Staatsbediensteten unabhängig vom Gesundheitszustand privat ver­sichern. 

Dies gilt auch bereits für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf.

 

Die Öffnungsaktion der Privaten Kranken­ver­si­che­rung garantiert:

  1. Niemand wird aufgrund von Vorerkrankungen abgelehnt.
  2. Eventuelle Risikozuschläge sind auf maximal 30 Prozent begrenzt.
  3. Es gibt keine Leistungsausschlüsse.

 

Achtung:

Den Antrag auf Aufnahme im Rahmen der Öffnungsaktion müssen Sie innerhalb von sechs Monaten nach der Verbeamtung stellen.Diese Regelungen gelten auch für Ihren Ehe- oder Lebenspartner und -partnerinnen und eigene bzw. adoptierte Kinder, sofern diesich nicht in der Gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung ver­sichern müssen.

Die erleichterten Bedingungen müssen nur von dem Versicherer gewährt werden, bei dem der verbindliche Erstantrag gestellt wurde.

 

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