RWM-Group | Nr.1 der Versicherungsberater | Bundesweit

+49 561 98 62 630

+49 561 99 85 693

Sofortkontakt

PKV GKV wechsel

Wechsel von PKV in GKV

 

PKV GKV wechsel

Ein Wechsel von der privaten in die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung ist grundsätzlich nicht möglich.

Ausnahmen sind zum Beispiel:

  • wenn durch Aufnahme einer Beschäftigung oder eines Studiums Kranken­ver­si­che­rungspflicht eintritt oder
  • durch Gehaltsabsenkung das Entgelt unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt oder
  • Arbeitslosigkeit eintritt und Arbeitslosengeld von der Bundesagentur für Arbeit bezogen wird (ALG I)
  • Bei Nachweis einer Pflichtversicherung besteht gegenüber der privaten Versicherung ein Sonderkündigungsrecht zum Beginn der Pflichtversicherung ohne Einhaltung der sonst üblichen Kündigungsfristen.

 

Der Eintritt von Versicherungspflicht ist ausgeschlossen, wenn der Betroffene

  • das 55.Lebensjahr vollendet hat und
  • in den letzten 5 Jahren nicht gesetzlich versichert war und
  • mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder hauptberuflich selbständig war.


Sie möchten die Möglichkeiten für einen Wechsel prüfen?

Nutzen Sie die Chance auf ein kostenloses Erstgespräch.

 

Hier Termin ver­ein­baren