Wechsel von PKV in GKV
Ein Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ist grundsätzlich nicht möglich.
Ausnahmen sind zum Beispiel:
- wenn durch Aufnahme einer Beschäftigung oder eines Studiums Krankenversicherungspflicht eintritt oder
- durch Gehaltsabsenkung das Entgelt unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt oder
- Arbeitslosigkeit eintritt und Arbeitslosengeld von der Bundesagentur für Arbeit bezogen wird (ALG I)
- Bei Nachweis einer Pflichtversicherung besteht gegenüber der privaten Versicherung ein Sonderkündigungsrecht zum Beginn der Pflichtversicherung ohne Einhaltung der sonst üblichen Kündigungsfristen.
Der Eintritt von Versicherungspflicht ist ausgeschlossen, wenn der Betroffene
- das 55.Lebensjahr vollendet hat und
- in den letzten 5 Jahren nicht gesetzlich versichert war und
- mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder hauptberuflich selbständig war.
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