Verbaselt, vergraben, verloren, versenkt – wie wertvoll ein Schlüssel sein kann, zeigt sich oft erst, wenn er nicht mehr da ist. Schlüsseldienste verlangen meist ein stolzes Honorar für ihren Einsatz. Nachts sowie an Sonn-und Feiertagen langen sie besonders kräftig hin. Wurde vorab kein Preis vereinbart, gilt die „übliche“ Vergütung. Was ein Schlüsseldienst kosten darf, richtet sich dann nach der Preisempfehlung des jeweiligen Fachverbandes. Stellt sich heraus, dass die Rechnung überhöht war, kann man die Differenz zwischen angemessenem und gezahltem Rechnungsbetrag zurückverlangen.
Teurer wird es, wenn es um fremde Schlüssel geht. Wer als Mieter seinen Haustürschlüssel verliert, muss nicht nur für Ersatz aufkommen, sondern den Austausch der Schließanlage mitsamt der neuen Schlüssel für die anderen Mieter bezahlen. Das kann bei einer größeren Wohnanlage in die Tausende gehen. Noch teurer wurde es für einen Lehrer, der seine Schlüssel für die Schließanlage des gesamten Schulkomplexes verloren hatte. Der Gesamtschaden belief sich nach Informationen seines Haftpflichtversicherers auf stolze 85.000 Euro.
Eine private Haftpflichtversicherung kann also vor ärgerlichen Zahlungen schützen. Allerdings ist Schlüsselverlust bei den meisten Tarifen nicht automatisch mitversichert. Nur sehr leistungsstarke Verträge schließen Leistungen bei Verlust fremder Schlüssel ein – ein guter Grund, den bestehenden Vertrag zu überprüfen. Ansonsten kann Schlüsselverlust auch als Zusatzbaustein für kleines Geld vereinbart werden. Soll auch der Verlust von Schlüsseln für die Arbeitsstätte enthalten sein, wird das meistens etwas teuer als für private Schlüssel. Das rechnet sich trotzdem für alle, die Schlüsselgewalt über Einrichtungen mit vielen Besuchern haben. Wir informieren Sie über die passenden Lösungen.